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   BVerwG, 19.04.1988 - 5 B 9.88   

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https://dejure.org/1988,8471
BVerwG, 19.04.1988 - 5 B 9.88 (https://dejure.org/1988,8471)
BVerwG, Entscheidung vom 19.04.1988 - 5 B 9.88 (https://dejure.org/1988,8471)
BVerwG, Entscheidung vom 19. April 1988 - 5 B 9.88 (https://dejure.org/1988,8471)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1988 - 5 B 9.88
    Es bestehen bereits Bedenken, ob das Beschwerdevorbringen den Anforderungen genügt, die an eine Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nach § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO zu stellen sind (vgl. hierzu BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).

    Schließlich kann auch dem Vorbringen der Beschwerde wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG eine grundsätzliche, über den konkreten Einzelfall hinausgehende Bedeutung (vgl. hierzu BVerwGE 13, 90 [91]) nicht entnommen werden.

  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 19.04.1988 - 5 B 9.88
    Es bestehen bereits Bedenken, ob das Beschwerdevorbringen den Anforderungen genügt, die an eine Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nach § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO zu stellen sind (vgl. hierzu BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 28.04.1981 - 2 C 18.80

    Revisionsbegründung - Hinweispflicht des Vorsitzenden - Begründung der

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1988 - 5 B 9.88
    Durch die in dieser Vorschrift zur Pflicht gemachten Hinweise müssen die Verwaltungsgerichte aufgrund ihres besseren Überblicks dem Kläger bei der Rechtsverfolgung behilflich sein und ihm den rechten Weg weisen, wie er im Rahmen der jeweils gegebenen Möglichkeiten das erstrebte Ziel am besten und zweckmäßigsten erreichen kann (BVerwG, Urteile vom 14. Mai 1983 - 7 C 40.63 - BVerwGE 16, 94 [BVerwG 14.05.1963 - VII C 40/63] , vom 28. April 1981 - BVerwG 2 C 18.80 - und vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - ).
  • BVerwG, 10.01.1986 - 5 CB 63.84

    Zulässigkeit von zulassungsfreier Verfahrensrevision - Verfassungsmäßigkeit des §

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1988 - 5 B 9.88
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die Regelung in § 18 a Abs. 1 BAföG in der hier anzuwendenden Fassung des Art. 4 des 6. BAföG-Änderungsgesetzes vom 16. Juli 1979 (BGBl. I S. 1037) verfassungsrechtlichen Bedenken nicht begegnet (vgl. Beschluß vom 10. Januar 1986 - BVerwG 5 CB 63.84 -).
  • BVerwG, 14.05.1963 - VII C 40.63
    Auszug aus BVerwG, 19.04.1988 - 5 B 9.88
    Durch die in dieser Vorschrift zur Pflicht gemachten Hinweise müssen die Verwaltungsgerichte aufgrund ihres besseren Überblicks dem Kläger bei der Rechtsverfolgung behilflich sein und ihm den rechten Weg weisen, wie er im Rahmen der jeweils gegebenen Möglichkeiten das erstrebte Ziel am besten und zweckmäßigsten erreichen kann (BVerwG, Urteile vom 14. Mai 1983 - 7 C 40.63 - BVerwGE 16, 94 [BVerwG 14.05.1963 - VII C 40/63] , vom 28. April 1981 - BVerwG 2 C 18.80 - und vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - ).
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1988 - 5 B 9.88
    Durch die in dieser Vorschrift zur Pflicht gemachten Hinweise müssen die Verwaltungsgerichte aufgrund ihres besseren Überblicks dem Kläger bei der Rechtsverfolgung behilflich sein und ihm den rechten Weg weisen, wie er im Rahmen der jeweils gegebenen Möglichkeiten das erstrebte Ziel am besten und zweckmäßigsten erreichen kann (BVerwG, Urteile vom 14. Mai 1983 - 7 C 40.63 - BVerwGE 16, 94 [BVerwG 14.05.1963 - VII C 40/63] , vom 28. April 1981 - BVerwG 2 C 18.80 - und vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - ).
  • BVerwG, 13.11.1987 - 5 B 152.86

    Bewilligung von Ausbildungsförderung unter dem Vorbehalt der Rückforderung -

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1988 - 5 B 9.88
    Die gleichen, auf Art. 3 Abs. 1 GG gestützten Einwände hat die Klägerin im Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen den Beschluß des Senats vom 13. November 1987 - 5 B 152.86 - vorgetragen.
  • BVerfG, 23.06.1986 - 1 BvR 193/86

    Ausbildungsförderung - Teilerlaß - Darlehn - BaföG-Darlehn - Rückzahlung

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1988 - 5 B 9.88
    Die Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluß hat das Bundesverfassungsgericht mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg nicht zur Entscheidung angenommen (vgl. Beschluß vom 23. Juni 1986 - 1 BvR 193/86 -).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 11 B 13.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Gewährung eines Teilerlasses

    Im Beschluß vom 19. April 1988 - BVerwG 5 B 9.88 - ist diese Auffassung vom Bundesverwaltungsgericht bekräftigt, in den Beschlüssen vom 22. Juli 1986 - BVerwG 5 B 83.86 - und vom 9. Oktober 1986 - BVerwG 5 B 137.85 - (Buchholz 436.36 § 18 b BAföG Nr. 1) außerdem zum Ausdruck gebracht worden, daß für § 18 b Abs. 1 BAföG in der Fassung des Art. 1 Nr. 18 des 6. BAföG-Änderungsgesetzes nichts anderes gilt.
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